Die EKAS-Geschäftsstelle
Von der EKAS abzugrenzen ist die EKAS-Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle setzt die Aufträge und Beschlüsse der EKAS um und unterstützt die Kommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Geschäftsstelle wirkt bei der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen der EKAS mit. Sie bereitet Geschäfte vor und unterbreitet sie der EKAS zum Entscheid. Je nach Themengebiet erfolgt diese Arbeit innerhalb der Geschäftsstelle, unter Einbezug der Betroffenen in Gremien oder mit externer Unterstützung. Ziel ist es, Konsens zu erreichen oder zumindest eine breite Abstützung innerhalb der Mitgliederorganisationen zu erwirken. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind nicht Mitglied der EKAS.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle sind im Geschäftsreglement festgehalten.
Tätigkeitsgebiete der Geschäftsstelle
- Koordination mit den Partnern (u.a. Leistungsvereinbarungen, Richtlinien, Präventionsprodukte)
- Information, Kommunikation
- Finanzen und Controlling
- Aus- und Weiterbildung
- ASA-Fachstelle
- Grundlagenarbeit (u.a. zu rechtlichen Grundlagen, Studien)
- Projektarbeit
- Administration