Organisationsstruktur der EKAS
In folgender Abbildung ist dargestellt wie die EKAS organisiert ist. Klicken Sie mit der Maus auf die Kästchen, um mehr Informationen zu erhalten.
Bundesrat
Die Mitglieder der EKAS werden durch den Gesamtbundesrat gewählt. Für alle Fragen bezüglich der Gesundheit – inklusive Kranken- und Unfallversicherung – ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Departement des Innern (EDI) zuständig.
Mitglieder der EKAS
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, die vom Bundesrat bestellt werden.
mehr zu den Mitglieder der EKASEKAS-Geschäfststelle
Die Geschäftsstelle unterstützt die Mitglieder der EKAS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
mehr zur EKAS-GeschäftsstelleDurchführungsorgane
Die Durchführungsorgane vollziehen die gesetzlichen Bestimmungen in den Betrieben. Die EKAS koordiniert, steuert und finanziert ihre Tätigkeit.
mehr zu den DurchführungsorganenKantone
Die 26 selbständigen, kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) sind im Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes und des Arbeitsgesetzes tätig.
mehr InformationenSECO
Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der Schweiz. Der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen ist innerhalb des SECO der Direktion für Arbeit zugeordnet.
mehr InformationenSuva
Die Suva ist mit dem Vollzug in Betrieben mit speziellen Gefährdungen und für definierte Arbeitsmittel betraut. Sie beaufsichtigt auch die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben.
mehr InformationenFachorganisationen
Für Durchführungsaufgaben, die ein spezialisiertes Fachwissen erfordern, hat die EKAS sechs Fachorganisationen beauftragt. Diese wirken bei der Erarbeitung des Regelwerks mit und übernehmen in ihrem Fachgebiet die Rolle eines Durchführungsorgans.
Ausschüsse, Fachkommissionen und Arbeitsgruppen
Arbeitssicherheit ist branchenübergreifend relevant. Daher ist es zielbringend, dass Spezialisten und Spezialistinnen einbezogen werden. Durch das Vorbereiten von Entscheidungsgrundlagen unterstützen diese die EKAS. Die EKAS setzt Fachkommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen als Gremien ein.
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