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Temporärmitarbeitende

Für Temporärmitarbeitende gelten im Einsatzbetrieb die gleichen Regeln wie für betriebseigene Mitarbeitende. Der Einsatzbetrieb trägt vor Ort die Verantwortung für die Sicherheit der Temporärmitarbeitenden. Von besonderer Bedeutung ist die klare Formulierung des Qualifikationsprofils/Anforderungsprofils im Dialog zwischen den Beteiligten (Einsatzbetrieb/Verleiher/Arbeitnehmer). 

Die Suva stellt zahlreiche Hilfsmittel im Zusammenhang mit Temporärarbeit und Personalverleih zur Verfügung. Sie ist auch die Anlaufstelle für Fragen zur Temporärarbeit und zu Qualifikations- und Anforderungsprofilen: Arbeitssicherheit im Personalverleih (Suva)

Als eine Möglichkeit zum Nachweis von erfolgten Ausbildungen stellt die EKAS den persönlichen Sicherheitspass für Temporärmitarbeitende zur Verfügung. Eine digitale Version des Sicherheitspasses wird von der Suva angeboten.

 

Zum persönlichen Sicherheitspass der EKAS

Zum persönlichen Sicherheitspass der Suva (digitale Version)