An wen kann ich mich wenden bei Fragen oder Missständen?
Falls Sie Missstände im Arbeitssicherheitsbereich in Ihrem Betrieb feststellen, verlangen Sie eine Behebung bei Ihren Vorgesetzten. Sollte diese Meldung nicht zum Erfolg führen oder bei weiteren Fragen zur Arbeitssicherheit, wenden Sie sich an das zuständige Durchführungsorgan.
Die Kontaktinformationen der Durchführungsorgane finden Sie hier.
Kantonale Arbeitsinspektorate
Die kantonalen Arbeitsinspektorate sind zuständig für:
- den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes, sofern dafür nicht ein anderes Durchführungsorgan zuständig ist (Arbeitssicherheit).
- den Vollzug des Arbeitsgesetzes (Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeits- und Ruhezeiten, Sonderschutz von schwangeren und stillenden Frauen sowie jugendlichen Arbeitnehmenden).
Suva
Die Suva ist zuständig für:
- den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes in Betrieben mit speziellen Gefährdungen und für definierte Arbeitsmittel. Sie ist u.a. für Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Ausbaus, der Gebäudehülle, der Holzindustrie, der chemischen Industrie, der Maschinen-, Metall- und Uhrenindustrie und Transportunternehmungen zuständig.
- die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben.
- die arbeitsmedizinische Vorsorge.
SECO
Das SECO ist zuständig für:
- den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes in Bundesbetrieben, sofern dafür nicht die Suva zuständig ist.
- die Aufsicht in den Bereichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nach Arbeitsgesetz (ArG), Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der verschiedenen Verfahren gemäss Chemikaliengesetz (ChemG), Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten nach dem Produktesicherheitsgesetz (PrSG). In diesen Bereichen nimmt es auch gewisse Vollzugsaufgaben wahr.