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Aufgaben der EKAS

Die EKAS sorgt in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz für einheitliche und effiziente Präventionsaktivitäten. Ausserdem stimmt sie den Vollzug der Durchführungsorgane aufeinander ab. Sie verhindert so Doppelspurigkeiten und setzt die vorhandenen Mittel effizient ein. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie des Weiteren dem Bundesrat Anregungen zum Erlass von Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit unterbreiten.


Koordination

Die EKAS:

  • Stimmt den Vollzug der Durchführungsorgane aufeinander ab
  • Bestimmt das Durchführungsverfahren der Durchführungsorgane
  • Sorgt für die einheitliche Anwendung von Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in den Betrieben
  • Erlässt Richtlinien
  • Fördert die Anwendung der VUV mit anderen Erlassen
  • Fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Partnern

Information

Die EKAS:


Förderung Aus- und Weiterbildung

Die EKAS:


Mittelverteilung

Die EKAS: