Aufgaben der EKAS
Die EKAS sorgt in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz für einheitliche und effiziente Präventionsaktivitäten. Ausserdem stimmt sie den Vollzug der Durchführungsorgane aufeinander ab. Sie verhindert so Doppelspurigkeiten und setzt die vorhandenen Mittel effizient ein. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie des Weiteren dem Bundesrat Anregungen zum Erlass von Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit unterbreiten.
Koordination
Die EKAS:
- Stimmt den Vollzug der Durchführungsorgane aufeinander ab
- Bestimmt das Durchführungsverfahren der Durchführungsorgane
- Sorgt für die einheitliche Anwendung von Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in den Betrieben
- Erlässt Richtlinien
- Fördert die Anwendung der VUV mit anderen Erlassen
- Fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Partnern
Information
Die EKAS:
- Führt gesamtschweizerische Sicherheitsprogramme durch
- Informiert die Durchführungsorgane und Betriebe über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Förderung Aus- und Weiterbildung
Die EKAS:
- Fördert die Aus- und Weiterbildung der Durchführungsorgane
- Organisiert und koordiniert die Weiter- und Fortbildung der Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit
Mittelverteilung
Die EKAS:
- Bezahlt den Durchführungsorganen ihre Präventionstätigkeiten gemäss Leistungsvereinbarung