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Informationen zu Gefährdungen am Arbeitsplatz

Arbeitgebende haben die Pflicht, Gefährdungen und Risiken im Betrieb systematisch zu ermitteln und die notwendigen Massnahmen zu treffen. Arbeitnehmende müssen über die daraus entstehenden Regeln informiert werden und Anweisungen des Arbeitgebenden befolgen. Sie müssen zudem die zur Verfügung gestellte PSA tragen.

In der Arbeitswelt existieren sehr unterschiedliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden. 

Sind im Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 der EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) vorhanden, so müssen Arbeitgebende in der Regel Spezialistinnen oder Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen. Diese unterstützen sie bei der Massnahmenplanung und -realisierung. 

Ein Überblick über die verschiedenen Gefährdungen ist beim Thema Gefährdungsermittlung zu finden.

Hilfsmittel

Für den Umgang mit generellen Unfallgefährdungen und Gefährdungen für die Gesundheit stellen verschiedene Organisationen Hilfsmittel zur Verfügung:

Was kann ich zur Arbeitssicherheit beitragen?

Hier finden Sie Informationen, wie Sie als Arbeitnehmende zur Arbeitssicherheit beitragen können.