Rechtsgrundlagen
Bundesverfassung
Die Bundesverfassung bildet die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Was in der Verfassung steht, entscheiden das Volk und die Kantone. Für die Arbeit der EKAS sind die Artikel 110 Arbeit, 117 Kranken- und Unfallversicherung und 118 Schutz der Gesundheit von besonderer Bedeutung.
Bundesgesetze
Die Bundesgesetze konkretisieren die Verfassung. Sie werden vom Parlament erlassen und enthalten oft Generalklauseln. Gesetze brauchen weitere Konkretisierungen durch Verordnungen oder durch weitere Rechtsquellen, z.B. (EKAS-)Richtlinien.
Mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befassen sich folgende Bundesgesetze: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG), Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG).
Verordnungen
Verordnungen ergänzen die Gesetze. Sie enthalten Detailregelungen und Ausführungsbestimmungen zu den Gesetzen. In der Regel sind die Anforderungen als Schutzziele formuliert.
Mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befassen sich insbesondere die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), die Verordnungen 1-5 zum Arbeitsgesetz, die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV), die Eignungsverordnung (Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit) und die Bauarbeitenverordnung (BauAV). Eine weitere Konkretisierung kann durch EKAS-Richtlinien erfolgen.
Auswahl von Gesetzen und Verordnungen
EKAS-Richtlinien
Die EKAS-Richtlinien konkretisieren die Gesetzesvorschriften und erläutern somit das Gesetz und die Verordnungen; sie schaffen aber kein (neues) Recht.