EKAS-Richtlinien
Zweck
Die EKAS-Richtlinien haben den Zweck eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit, d.h. die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zu gewährleisten. Die EKAS berücksichtigt dabei das entsprechende internationale Recht.
Die EKAS-Richtlinien konkretisieren die Gesetzesvorschriften und erläutern somit das Gesetz und die Verordnungen; sie schaffen aber kein (neues) Recht.
Für Arbeitgeber bieten die EKAS-Richtlinien den Vorteil der gesetzlichen Vermutungswirkung: Befolgt der Arbeitgeber die Richtlinien, so wird vermutet, dass er diejenigen Vorschriften über die Arbeitssicherheit erfüllt, welche durch die Richtlinien konkretisiert werden.
Hier finden Sie aktuell gültige Richtlinien, Vorgängerversionen und aufgehobene Richtlinien.
Anhörungen zu EKAS-Richtlinien
Gemäss Art. 57 Bst. a VUV werden Entwürfe von Richtlinien interessierten Organisationen zur Anhörung vorgelegt.
Aktuell laufen keine Anhörungen zu EKAS-Richtlinien.