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Alle Schweizer Bundesbehörden

Informationen für Arbeitnehmende

Rechte und Pflichten

Stopp

Arbeitnehmende haben das Recht «Stopp» zu sagen, wenn Gefahr droht. Mitarbeitende unterbrechen die Arbeit so lange, bis die Gefahr behoben ist.

Instruktion

Arbeitnehmende haben das Recht auf zweckmässige Instruktion. Der Arbeitgebende muss ihnen geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA), zur Verfügung stellen.

Pflichten

Arbeitnehmende müssen Anweisungen und Sicherheitsregeln befolgen und die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) benutzen.

Mitwirkung

Arbeitgebende müssen Mitarbeitende in den Entscheidungsprozess zur Arbeitssicherheit einbeziehen und sie über Anordnungen der Behörden informieren.

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Gefährdungen am Arbeitsplatz

Präventionshilfsmittel der EKAS

Aus- und Weiterbildungen

Kontakte bei Fragen oder Missständen

Gesetzliche Grundlagen