Arbeitnehmende haben das Recht «Stopp» zu sagen, wenn Gefahr droht. Mitarbeitende unterbrechen die Arbeit so lange, bis die Gefahr behoben ist.
Instruktion
Arbeitnehmende haben das Recht auf zweckmässige Instruktion. Der Arbeitgebende muss ihnen geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA), zur Verfügung stellen.
Pflichten
Arbeitnehmende müssen Anweisungen und Sicherheitsregeln befolgen und die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) benutzen.
Mitwirkung
Arbeitgebende müssen Mitarbeitende in den Entscheidungsprozess zur Arbeitssicherheit einbeziehen und sie über Anordnungen der Behörden informieren.