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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie von gesundheitlichen Beschwerden am Arbeitsplatz (Gesundheitsschutz) schützen das wertvollste Gut eines Unternehmens: den Menschen. Die Wirtschaft ist auf gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende angewiesen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Grundvoraussetzungen, wenn es darum geht, die Leistungsfähigkeit, die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten.

Wirtschaftlichkeit

Gesunde Mitarbeiter/innen führen zu einer grösseren Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Know-how bleibt erhalten und es werden weniger Aushilfen oder temporär Arbeitende benötigt.

Vermeidung von Leid

Sowohl psychischer, als auch physischer Schmerz kann durch das Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vermieden werden.

Bundesrecht

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind im Bundesrecht geregelt. Arbeitgebende und Arbeitnehmende haben Rechte und Pflichten, die kontrolliert werden.

Für welches Themenfeld interessieren Sie sich?

ASA-System

Die Erfahrung hat gezeigt, dass systemorientierte Prävention am effektivsten ist. Zu diesem Zweck wurde von der EKAS das ASA-System für Betriebe entwickelt.

Informationen für Betriebe / Arbeitgebende

Was kann und muss ich als Arbeitgebende/-r zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beitragen? Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Informationen für Arbeitnehmende

Was kann und muss ich als Arbeitnehmende/-r zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beitragen? Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Aus- und Weiterbildung

Die EKAS unterstützt verschiedene Aus- und Weiterbildungen.

Kampagnen

Informationen zu Kampagnen zu ASGS

Veranstaltungen

Die EKAS organisiert verschiedene Veranstaltungen im Bereich der Arbeitssicherheit.