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Wie Betriebsbesuche und -kontrollen ablaufen

Die Suva, die kantonalen Arbeitsinspektorate und die eidgenössische Arbeitsinspektion des SECO führen im Auftrag der EKAS Betriebsbesuche und -kontrollen durch. Bei einem Betriebsbesuch können z.B. Beratungen, Arbeitsplatzkontrollen oder auch ASA-Vorabklärungen stattfinden. 

Eine Betriebskontrolle dient zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wobei eine Dokumentation der Kontrolle stattfindet und falls nötig Massnahmen definiert werden.

Von besonderer Bedeutung sind Betriebsbesuche und -kontrollen im Zusammenhang mit dem ASA-System:

ASA-Vorabklärung

Die Vorabklärung dient der Orientierung über den Stand bezüglich Arbeitssicherheit in einem Betrieb. Sie ist eine stark verkürzte Version der vollumfänglichen ASA-Systemkontrolle. 

ASA-Systemkontrolle

Bei einer ASA-Systemkontrolle wird überprüft, ob und wie ein Betrieb Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch sicherstellt. Das Sicherheitssystem wird dabei mithilfe eines Kontrollfragebogens auf allfällige Mängel untersucht. Werden Mängel festgestellt, werden mit dem Betrieb Massnahmen vereinbart, um diese zu beheben. Bei der Systemkontrolle von Betrieben werden Betriebe in vier unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Dabei wird zwischen Betrieben mit und ohne «besonderen Gefährdungen» unterschieden (siehe EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie)).

Grundlagen für die Kontrolltätigkeiten

Als Grundlage für die Kontrolltätigkeiten dienen folgende Fragebögen: