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Gesetzliche Grundlagen

Rechte der Arbeitnehmenden

Die Rechte von Arbeitnehmenden sind sowohl im Arbeitsgesetz (ArG), im Unfallversicherungsgesetz (UVG), als auch im Mitwirkungsgesetz abgebildet:

Pflichten der Arbeitnehmenden

Nebst ihren Rechten haben Arbeitnehmende auch Pflichten:

Die Arbeitnehmenden haben Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit zu befolgen, persönliche Schutzausrüstungen zu benützen und die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen nicht zu beeinträchtigen. Sie dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, in dem man sich selbst oder andere Arbeitnehmer gefährdet (v.a. Konsum von Alkohol und anderer berauschender Mittel) (VUV Art. 11; ArGV 3 Art. 10).