Gefährdungsermittlung
Gefährdungen können nur bewältigt werden, wenn sie bekannt sind. Das Ermitteln der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Betrieb gehört deshalb zu den zentralen Sicherheitsaufgaben. Im Rahmen von Betriebskontrollen wird in der Regel überprüft, ob der Betrieb die bestehenden Gefährdungen im Betrieb ermittelt hat. Wurden Gefährdungen erkannt, gilt es Massnahmen festzulegen, die dafür sorgen, dass die Gefährdungen zu keinen Gesundheitsschäden führen.
Es können folgende Gefährdungen unterschieden werden: