Die 10 Elemente des ASA-Systems
Mit dem ASA-System der EKAS können Betriebe ihre Verpflichtung, die Sicherheit im Betrieb stetig zu verbessern, einfach wahrnehmen. Ein ASA-System gemäss EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) besteht aus den folgenden 10 Elementen.
Durch Klicken auf die Grafik gelangen Sie zu den einzelnen Punkten des ASA-Systems.
1. Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele
Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele stehen am Anfang jeder Verbesserung. Dies umfasst
- eine Absichtserklärung / ein Leitbild der Geschäftsleitung
- quantitative und qualitative Ziele
Wer sich zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- legt dies in einem Leitbild fest
- definiert Ziele bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
2. Sicherheitsorganisation
Die Sicherheitsorganisation regelt die Aufgaben und Kompetenzen mittels
- Organigramm
Stellenbeschreibungen
und regelt insbesondere
- den Beizug der ASA-Spezialisten und -Spezialistinnen
die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben.
Wer sich zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- definiert mit einer Sicherheitsorganisation die Abläufe, Kompetenzen und Verantwortungen im Betrieb
- regelt die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und der Linienverantwortlichen in Stellenbeschreibungen
- zieht, insbesondere bei besonderen Gefährdungen, Spezialist/innen der Arbeitssicherheit bei.
3. Ausbildung, Instruktion, Information
Eine geplante und dokumentierte Ausbildung, Instruktion und Information sorgen dafür, dass alle im Betrieb sicher und richtig handeln können. Dazu zählen
- die Instruktion der Mitarbeitenden
- die Weiter- und Fortbildung des Sicherheitsbeauftragten
- die Ausbildung bei besonderen Gefährdungen
die Berücksichtigung von Temporär- und Drittfirmen.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- instruiert die Mitarbeitenden systematisch und dokumentiert die durchgeführten Instruktionen
- ermöglicht die Weiter- und Fortbildung des Sicherheitsbeauftragten
- delegiert Arbeiten mit besonderen Gefährdungen nur an entsprechend ausgebildete Mitarbeitende
- führt neue Mitarbeitende und temporäre Arbeitskräfte sorgfältig und umfassend in ihr Aufgabengebiet ein.
4. Sicherheitsregeln
Mit Sicherheitsregeln werden die Leitplanken für sicheres Arbeiten im Betrieb gesetzt. Mit Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen und allgemeinen Betriebsregeln können insbesondere folgende Themenbereiche geregelt werden
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Beschaffung und Bedienung von Arbeitsmitteln
- Instandhaltung
das Verhalten bei betrieblichen Veränderungen.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- wendet alle relevanten Sicherheitsregeln an
- beschafft sichere Arbeitsmittel und sorgt für deren Instandhaltung gemäss Herstellerangaben
- organisiert Sicherheitsdatenblätter für sämtliche Gefahrstoffe
- holt bei betrieblichen Veränderungen vorausschauend Informationen ein und aktualisiert die Sicherheitsregeln.
5. Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung
Die Gefährdungsermittlung und die Risikobeurteilung sorgen dafür, dass die Gefährdungen im Betrieb bekannt und die notwendigen Regeln vorhanden sind. In ihrem Rahmen werden
- systematisch sämtliche Gefährdungen im Betrieb ermittelt und dokumentiert
- alle unerwünschten Ereignisse abgeklärt
- Prioritäten identifiziert
Regeln erstellt oder überarbeitet.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- ermittelt regelmässig, vorausschauend und systematisch alle Gefährdungen im Betrieb
- bewertet die Gefährdungen
- führt bei Bedarf eine Risikobeurteilung durch
- klärt Ereignisse (Unfälle, Beinaheunfälle und Sachschäden) detailliert ab.
6. Massnahmenplanung und -realisierung
Durch geeignete Massnahmen werden die erkannten Gefährdungen beseitigt oder reduziert. Im Rahmen der Massnahmenplanung und -realisierung werden
- die richtigen Prioritäten gemäss S-T-O-P-Prinzip gesetzt
- die wirksamsten Massnahmen ausgewählt
die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung festgelegt.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- plant die Massnahmen und die Umsetzung systematisch
- lässt die Erkenntnisse ins Sicherheitssystem einfliessen.
7. Notfallorganisation
Die Notfallorganisation minimiert den Schaden durch sicherstellen
- des richtigen Verhaltens im Notfall
- der Alarmierung
- der Ersten Hilfe
des Know-hows zu möglichen besonderen Naturereignissen.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- erstellt ein Notfallkonzept basierend auf allen betrieblichen Gefährdungen.
8. Mitwirkung
Die Mitwirkung macht die Betroffenen zu Beteiligten. Im Rahmen der Mitwirkung
- wird Mitarbeitenden ein Mitspracherecht gewährt
werden die Mitarbeitenden zur Mitarbeit aufgefordert.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- bezieht die Mitarbeitenden in die Gefährdungsermittlung und die Umsetzung von Massnahmen ein
- lässt bei der Auswahl von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und Arbeitsmitteln die Mitarbeitenden mitbestimmen.
9. Gesundheitsschutz
Beim Gesundheitsschutz werden die langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden berücksichtigt. Es sind unter anderem folgende Themen zu beachten
- Arbeitsumgebung / Arbeitsstoffe
- Gestaltung der Arbeitsplätze / Ergonomie
- Ansteckende Krankheiten
- Sozialräume
- Arbeitszeiten
- Psychosoziale Risikofaktoren
Schutz besonderer Personengruppen.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- integriert die Gefährdungen für die Gesundheit in die Gefährdungsermittlung
- schützt besonders schwangere Frauen, stillende Mütter und jugendliche Arbeitnehmende.
10. Audit und Kontrolle
Mit regelmässigen Audits und Kontrollen wird Folgendes überprüft
- ASA-System
- Erreichen der Ziele.
Wer sich zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennt
- führt Betriebsrundgänge mit festgelegten Schwerpunkten durch
- überprüft anhand der Beobachtungen das betriebliche ASA-System
- passt die Ziele an.