Glossar
Arbeitgebende
Unter dem Begriff «Arbeitgeber» wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, die gegen Lohn oder zwecks Ausbildung Arbeitnehmende beschäftigt, z.B. Betriebsinhaber/-innen oder die Geschäftsleitung einer Aktiengesellschaft.
Im Kontext von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind unter dem Begriff “Arbeitgeber” alle Personen mit Führungsfunktionen mitgemeint.
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende sind Personen, die für entsprechenden Lohn Arbeit im Dienste eines Arbeitgebenden leisten. Sie sind aufgrund eines Arbeitsvertrages verpflichtet, dem Arbeitgebenden ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und haben ihm gegenüber diverse Treuepflichten.
Arbeitssicherheit
Das Ziel der Arbeitssicherheit ist es, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Der Begriff Arbeitssicherheit bezieht sich spezifisch auf Massnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, Unfälle am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten zu vermeiden. Sie umfasst Themen wie zum Beispiel sicheres Arbeiten mit Maschinen, Elektrosicherheit, Brandschutz und den Umgang mit gefährlichen Materialien.
Die rechtlichen Regelungen bezüglich der Arbeitssicherheit befinden sich im UVG und der dazugehörigen Verordnung.
ArGV 3
Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsgesetzes (kurz ArG) über den Gesundheitsschutz sind in der Verordnung 3 zum ArG (ArGV 3) anhand von bestimmten, im Betrieb zu treffenden Massnahmen, näher umschrieben.
ASA-Spezialist/-in
ASA ist die Abkürzung für "Arbeitsärzte und andere Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit". In der Alltagssprache wird oft der Begriff “ASA-Spezialist/-in” verwendet um auf diese Fachleute zu verweisen.
Siehe auch Glossareintrag zu Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit.
ASADO
ASADO setzt sich aus ASA (Arbeitsärzte und anderen Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit) und DO (Durchführungsorgan) zusammen. Die Abkürzung wird im Zusammenhang mit Fortbildungskursen der Durchführungsorgane (ASADO-Kurse) verwendet.
ASA-System
Ein ASA-System (häufig auch ASA-Sicherheitssystem genannt) gemäss EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) besteht aus zehn Elementen. Es ist ein praktisches Instrument, um die Verantwortung systematisch wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich und ganzheitlich zu verbessern.
BAG
BAG ist die Abkürzung für Bundesamt für Gesundheit. Das BAG beaufsichtigt im Auftrag des Bundesrats die Arbeit der EKAS.
Berufskrankheit
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Sie entwickeln sich oft langsam und über längere Zeit, als Ergebnis ständiger und wiederholter Exposition gegenüber bestimmten Bedingungen oder Stoffen im Arbeitsumfeld.
In der Schweiz wird in Art. 9 UVG rechtlich definiert, was eine Berufskrankheit ist.
Berufsunfall
Berufsunfälle sind im Art. 7 UVG definiert. Ein Berufsunfall kann physische oder psychische Schäden oder sogar den Tod verursachen.
Ein Unfall, einschliesslich eines Berufsunfalls, muss bestimmte Merkmale aufweisen, um als solcher klassifiziert zu werden:
- plötzlich: Unfälle geschehen abrupt und ohne Vorwarnung.
- keine Absicht (zur Schädigung): Ein Unfall ist ein unbeabsichtigtes Ereignis.
- äusserer Faktor: Ein Unfall entsteht aus einer äusseren Einwirkung oder Situation und ist nicht auf rein interne oder körperliche Zustände zurückzuführen.
- ungewöhlicher Faktor: Ein Unfall tritt aufgrund ungewöhnlicher oder unerwarteter Ereignisse auf.
- Schadensfolge: Ein Unfall führt in der Regel zu einem Schaden, sei es körperlich, mental oder materiell.
Mehr zur Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit
Besondere Gefährdungen
Besondere Gefährdungen sind Gefährdungen, deren sichere Erkennung und Beurteilung spezielle Kenntnisse voraussetzen oder spezielle Untersuchungsmittel erfordern.
Betriebsgruppenlösung
Eine Betriebsgruppenlösung ist eine überbetriebliche ASA-Lösung die vor allem für Unternehmen mit verschiedenen Standorten und unterschiedlichen Tätigkeiten geeignet ist.
Branchenlösung
Eine Branchenlösung ist eine überbetriebliche ASA-Lösung die den Unternehmen Hilfsmittel für die Erarbeitung eines ASA-Sicherheitssystems zur Verfügung stellt. Sie gewährleistet den Beizug der Spezialisten der Arbeitssicherheit und bietet Schulungen sowie weitere Dienstleistungen an.
Druckgeräteverwendungsverordnung
Die Druckgeräteverwendungsverordnung legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten getroffen werden müssen.
Durchführungsorgan
Die Durchführungsorgane beaufsichtigen und vollziehen die ihnen per Gesetz zugeordneten rechtlichen Bestimmungen. Die Durchführungsorgane des UVG beaufsichtigen und vollziehen die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in den Betrieben. Durchführungsorgane des UVG sind: Die kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI), die Suva, die eidgenössische Arbeitsinspektion (EAI) und die Fachorganisationen.
Eignungsverordnung
Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit die in der Schweiz tätig sind, müssen eine entsprechende Aus-, Weiter- und Fortbildung nachweisen. Diese muss den Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (Eignungsverordnung) entsprechen.
EKAS
EKAS steht für Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Die Kommission setzt sich aus 3 Vertretungen von Versicherern, 8 Vertretungen von Durchführungsorganen, 2 Vertretungen von Arbeitgebern und 2 Vertretungen von Arbeitnehmern zusammen.
Fachgesellschaft
Fachgesellschaften stellen einen Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus spezifischen Disziplinen dar. Sie haben das Ziel, ihr Fachgebiet und die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und zu vertreten.
Gefährdung
Eine Gefährdung ist eine potenzielle Schadensquelle (Energie).
In der Alltagssprache wird oft Begriff «Gefahr» synonym verwendet. Klar zu unterscheiden sind diese Begriffe vom Begriff «Risiko».
Gefährdungsermittlung
Die Gefährdungsermittlung ist die Erhebung der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmenden aufgrund der Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz.
Die Gefährdungsermittlung kann mit Hilfsmitteln wie Unterlagen der überbetrieblichen ASA-Lösungen, Publikationen, Gefährdungstabellen, Checklisten usw. durchgeführt werden. Sie ist die Basis für eine systemorientierte Prävention.
Gefährdungssituation
Umstände unter denen Menschen, Güter oder die Umwelt einer oder mehreren Gefährdungen ausgesetzt sind.
Gesundheitsschutz
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz konzentriert sich darauf, langfristige gesundheitliche Probleme und Krankheiten, die durch die Arbeitsbedingungen verursacht werden können, zu verhindern. Er hat einen kumulativen und langfristigen Fokus und befasst sich zum Beispiel mit Themen wie Ergonomie, Belastungen durch Lärm oder Staub, Arbeitszeitgestaltung, psychische Belastungen und arbeitsbedingtem Stress.
Gremium
Ein Gremium ist eine Gruppe von Menschen, die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildet wurde.
Kontaktperson der Arbeitssicherheit (KOPAS)
Die Kontaktperson der Arbeitssicherheit (KOPAS) ist das Bindeglied zwischen der Betriebsleitung und der überbetrieblichen ASA-Lösung. Sie beratet und unterstützt die Betriebsleitung bei der Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
Massnahmenplanung und -realisierung
Basierend auf den ermittelten Gefährdungen sollen Schutzmassnahmen geplant und realisiert werden. Das S-T-O-P-Prinzip hilft dabei.
Modelllösung
Eine Modelllösung wird von einer spezialisierten Beratungsfirma erarbeitet. Sie stellt den Unternehmen Hilfsmittel für die Erarbeitung eines ASA-Sicherheitssystems zur Verfügung. Zudem stellt sie den Beizug der Spezialisten der Arbeitssicherheit sicher und bietet Schulungen sowie weitere Dienstleistungen an. Eine Modelllösung eignet sich insbesondere für Betriebe, die sich keiner Branchen- oder Betriebsgruppenlösung anschliessen können.
Risiko
Das Risiko ist die Kombination von Häufigkeit bzw. Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass eines unerwünschten Ereignisses.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse umfasst die Festlegung der Systemgrenze, das systematische Identifizieren aller Gefährdungen sowie die Risikoeinschätzung.
Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung ist das gesamte Verfahren, welches eine Risikoanalyse und eine Risikobewertung umfasst.
Risikobewertung
Die Risikobewertung vergleicht das in der Risikoanalyse bestimmte Risiko mit dem vom Kollektiv und/oder dem Entscheidungsträger definierten Schutzziel (akzeptiertes oder toleriertes Restrisiko).
Risikominderung
Die Risikominderung ist die Reduktion des festgestellten Risikos mit Schutzmassnahmen unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der gesetzlichen Anforderungen.
Schutzziel
Das Schutzziel ist der Zustand, der mindestens den Anforderungen des Standes der Technik und der Gesetze entspricht. Es kann durch das Kollektiv und/oder den Entscheidungsträger weiter verschärft werden.
SECO
Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der Schweiz. Für den Arbeitnehmerschutz ist der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen zuständig. Seine Aufgaben umfassen:
- Bewilligungen Arbeits- und Ruhezeiten
- Identifikation und Beobachtung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz
- Erarbeitung von Grundlagen im Hinblick auf die Vermeidung von gesundheits- beeinträchtigenden Arbeitsbedingungen
- Beaufsichtigung und Koordination des Vollzugs des Arbeits- und des Unfallverhütungsgesetzes durch die Kantone
- Koordination des Vollzug des Produktesicherheitsgesetzes
- Sicherer Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz
Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit
Als Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten Arbeitsärztinnen und -ärtze, Arbeitshygienikerinnen und -hygieniker, Sicherheitsfachleute, Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieuren, welche die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen. Sie sind fachlich in der Lage, eine den betrieblichen Verhältnissen angepasste und auf die besonderen Gefährdungen ausgerichtete Beratung durchzuführen.
Die Aufgaben der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit sind in Art. 11e VUV umschrieben.S-T-O-P-Prinzip
S steht für Substitution:
Die grösste Wirkung kann durch Substitution erreicht werden. Deswegen soll als erstes überprüft werden, ob die unsichere Maschine, gefährliche Stoffe, die unsichere Tätigkeit ersetzt werden können. Das Ziel ist, die Gefährdung zu eliminieren.T steht für Technische Massnahmen:
Wenn nicht substituiert werden kann, sollen technische, kollektive Schutzeinrichtungen eingeführt werden.O steht für Organisatorische Massnahmen:
Sind technische, kollektive Schutzeinrichtungen unmöglich oder nicht ausreichend, soll das Personal durch Ausbildungen, Instruktionen, Regeln, Anweisungen, Instandhaltung und Kontrolle bestmöglich geschützt werden. Organisatorische Massnahmen kommen immer auch als Ergänzung zu technischen Massnahmen zum Einsatz.P steht für Persönliche Schutzmassnahmen:
Wenn trotz technischer und organisatorischer Massnahmen die Unfall- und Gesundheitsgefährdungen nicht vollständig ausgeschlossen werden, müssen zusätzlich persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden.Suva
Die Suva ist die grösste Unfallversicherung in der Schweiz und eine wichtige Akteurin in den Bereichen Prävention und Rehabilitation. Die Suva ist mit dem Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes in Betrieben mit speziellen Gefährdungen und für definierte Arbeitsmittel betraut. Sie beaufsichtigt zudem die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben und hat den Auftrag für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Systemorientierte Prävention
Systemorientierte Prävention geht über die Behebung eines einmal erkannten Mangels (z.B. fehlendes Geländer) hinaus und hat zum Ziel, die Wiederholung oder Entstehung eines ähnlichen Mangels im gesamten Betrieb nachhaltig zu verhindern. Es handelt sich daher in der Regel um eine Kombination von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Massnahmen (z.B. Beschaffung von Arbeitsmitteln, regelmässige Arbeitsplatzkontrolle, Instruktion und Einbezug der Mitarbeitenden usw.) auf der Basis einer Gefährdungsermittlung. Systemorientierte Massnahmen sind Voraussetzung für die stetige Entwicklung der unternehmensbezogenen Sicherheitskultur.
Überbetriebliche ASA-Lösung
Eine überbetriebliche ASA-Lösung ist ein Hilfsmittel für die Erarbeitung eines ASA-Systems, das von einem zertifizierten Anbieter angeboten wird. Überbetriebliche ASA-Lösungen bieten ihren Mitgliedern massgeschneiderte Vorlagen zur Umsetzung der 10 Elemente des ASA-Systems.
Dabei wird zwischen drei Arten von überbetrieblichen ASA-Lösungen unterschieden:
UVG
UVG ist die Abkürzung für das “Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz)”.
VUV
VUV ist die Abkürzung für die “Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung)”.