Wann es Spezialisten der Arbeitssicherheit braucht
Arbeitgebende müssen Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit beiziehen, wenn es zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit im Betrieb notwendig ist. Dies ist insbesondere notwendig, wenn das erforderliche Fachwissen für folgende Aufgaben fehlt:
- zum systematischen Erkennen von Gefahren
- zum Beurteilen der damit verbundenen Risiken
- zum Festlegen geeigneter Schutzmassnahmen oder
- zum Aufbau des Sicherheitssystems
Die EKAS-Richtlinie 6508 «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit» (ASA-Richtlinie) konkretisiert die Pflicht von Arbeitgebenden zum Beizug von Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit. Als Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten Arbeitsärzte, Arbeitshygienikerinnen, Sicherheitsingenieure, Spezialistinnen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Sicherheitsfachleute.
Nachfolgende Fachgesellschaften führen Listen mit Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit. In diesen Listen ist ersichtlich, ob die Spezialisten die Fortbildungspflicht erfüllt haben und somit Ihren Betrieb unterstützen können.